Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einsatzgebiet: Offenbach am Main und etwa 15 Kilometer Umkreis, auch Frankfurt, Mühlheim, Maintal, Hanau und Bad Vilbel. Alle Orte
  • Kassen: Versorgungsverträge mit allen Kassen. Wir rechnen direkt mit Pflege- und Krankenkasse ab.
  • Behandlungspflege nach § 37 SGB V: Medikamentengabe, Insulininjektionen, Blutzucker- und Blutdruckmessung, Verbandswechsel, Kompressionsstrümpfe. Mehr zur Behandlungspflege
  • Pflege und Alltag: Grundpflege, Hilfe im Haushalt, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen. Alle Leistungen
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari.

Was wir für den Start brauchen

  • die Verordnung häuslicher Krankenpflege. Im Entlassmanagement darf die Klinik sie für bis zu sieben Tage ausstellen, danach verordnet die weiterbehandelnde Arztpraxis.
  • den aktuellen Medikamentenplan
  • den Arztbrief oder einen Pflegeüberleitungsbogen
  • den Pflegegrad, falls vorhanden, oder den Hinweis, dass ein Antrag gestellt ist
  • Entlasstermin, Adresse und einen Kontakt von Angehörigen oder Betreuung

Wie die Unterlagen zu uns kommen, sprechen wir am Telefon ab.

So erreichen Sie uns

Telefon 069 24007183, WhatsApp unter derselben Nummer, E-Mail info@pflegefit.de oder über das Kontaktformular.

Kostenloses Erstgespräch

Wir beraten Sie unverbindlich, am besten bei Ihnen zu Hause. So läuft der Start

Direkt mit allen Kassen

Versorgungsverträge mit allen Kassen, Abrechnung direkt mit Pflege- und Krankenkasse.

Sechs Sprachen

Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari.

15 km um Offenbach

Auch Frankfurt, Mühlheim, Maintal und Bad Vilbel. Zum Einsatzgebiet

Übernehmen Sie auch Patienten ohne Pflegegrad?

Ja. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse, dafür ist kein Pflegegrad nötig. Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, kann die Ärztin oder der Arzt außerdem Grundpflege und Hilfe im Haushalt verordnen, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, in der Regel für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall (§ 37 Abs. 1a SGB V). Versicherte ab 18 Jahren leisten die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage im Jahr und 10 Euro je Verordnung, ab 1. Januar 2027 15 Euro.

Wer zahlt die Pflege nach der Entlassung?

Behandlungspflege auf Verordnung zahlt die Krankenkasse, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Grundpflege und Hilfe im Haushalt zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 als Pflegesachleistung, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag je nach Pflegegrad. Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat gibt es ab Pflegegrad 1. Wir rechnen mit allen Kassen direkt ab. Mehr zu Kosten und Abrechnung

Eine Übersicht für Angehörige mit allen Kostenträgern steht in unserem Ratgeber Pflege nach Krankenhausaufenthalt organisieren.

Welche Sprachen spricht Ihr Team?

Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari. Sagen Sie uns bei der Anfrage, welche Sprache die Patientin oder der Patient spricht.

Versorgen Sie auch außerhalb von Offenbach?

Ja, im Umkreis von etwa 15 Kilometern, zum Beispiel in Frankfurt, Mühlheim, Maintal, Hanau und Bad Vilbel. Alle Orte im Einsatzgebiet

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