8:30 morgens

Wer bezahlt die Behandlungspflege?

Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die die Krankenkasse genehmigt. Außerdem darf niemand im Haushalt die Aufgabe übernehmen können.

Erwachsene zahlen einen gesetzlichen Eigenanteil: 10 Euro je Verordnung (ab 1. Januar 2027: 15 Euro) und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr, bis zur persönlichen Belastungsgrenze. Nach diesen 28 Tagen fallen im laufenden Jahr keine 10 Prozent mehr an, der Betrag je Verordnung aber weiterhin.

Wir haben Versorgungsverträge mit allen Kassen und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

So kommen Sie zu uns

  1. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Verordnung für häusliche Krankenpflege aus.
  2. Sie rufen uns an oder schreiben uns über das Kontaktformular.
  3. Wir besprechen mit Ihnen den Beginn. Sobald die Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, rechnen wir direkt mit ihr ab.

Wenn zusätzlich ein Pflegegrad vorliegt, können wir Grundpflege und Behandlungspflege bei einem Besuch verbinden. Mehr dazu unter Grundpflege und Kosten und Abrechnung.

Kostenloses Erstgespräch

Wir beraten Sie unverbindlich, am besten bei Ihnen zu Hause. So läuft der Start

Direkt mit allen Kassen

Versorgungsverträge mit allen Kassen, Abrechnung direkt mit Pflege- und Krankenkasse.

Sechs Sprachen

Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari.

15 km um Offenbach

Auch Frankfurt, Mühlheim, Maintal und Bad Vilbel. Zum Einsatzgebiet

Brauche ich für die Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein. Es reicht eine ärztliche Verordnung, die die Krankenkasse genehmigt.

Wie lange gilt eine Verordnung?

Das legt die Ärztin oder der Arzt fest. Die erste Verordnung gilt in der Regel für höchstens 14 Tage. Für eine längere Versorgung stellt die Praxis eine Folgeverordnung aus, die auch länger laufen kann.

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