Welche Leistung passt?

Wer die Pflege bezahlt, hängt davon ab, ob eine ärztliche Verordnung oder ein Pflegegrad vorliegt. Die Übersicht zeigt, welche Kasse welche Leistung übernimmt.

Leistung Wer zahlt Voraus­setzung
Behand­lungs­pflege
Medika­mente, Insulin, Ver­bands­wechsel, Kompres­sions­strümpfe
Kranken­kasse ärzt­liche Ver­ordnung, kein Pflege­grad nötig
Grund­pflege
Waschen, Anziehen, Essen, Bewegung
Pflege­kasse Pflege­grad 2 bis 5
Verhin­derungs­pflege
Vertretung, wenn Angehörige ausfallen
Pflege­kasse, bis 3.539 € im Jahr (gemein­sam mit der Kurzzeit­pflege) Pflege­grad 2 bis 5
Entlas­tungs­leistungen
Begleitung, Spazier­gänge, Hilfe im Haushalt
Pflege­kasse, bis 131 € im Monat Pflege­grad 1 bis 5
Bera­tungs­einsatz
Beratung für Menschen, die Pflege­geld beziehen
Pflege­kasse bei Pflege­geld ab Pflege­grad 2 halb­jährlich Pflicht

Behandlungspflege und Grundpflege lassen sich bei einem Besuch verbinden. Was Sie selbst zahlen und wie die Abrechnung läuft, steht unter Kosten und Abrechnung. Wie der Start abläuft, lesen Sie unter So beginnt die Pflege.

Noch kein Pflegegrad? Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir erklären Ihnen gern, wie das geht.

individuell
8:30 täglich
• Urlaub
• Krankheit
• Eigene Termine
• Status Quo - Medizin
• Analyse Arztbesuche
• Ideen Alltagsgestaltung

Kostenloses Erstgespräch

Wir beraten Sie unverbindlich, am besten bei Ihnen zu Hause. So läuft der Start

Direkt mit allen Kassen

Versorgungsverträge mit allen Kassen, Abrechnung direkt mit Pflege- und Krankenkasse.

Sechs Sprachen

Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari.

15 km um Offenbach

Auch Frankfurt, Mühlheim, Maintal und Bad Vilbel. Zum Einsatzgebiet

Pflegefit