Welche Leistung passt?
Wer die Pflege bezahlt, hängt davon ab, ob eine ärztliche Verordnung oder ein Pflegegrad vorliegt. Die Übersicht zeigt, welche Kasse welche Leistung übernimmt.
| Leistung | Wer zahlt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Behandlungspflege Medikamente, Insulin, Verbandswechsel, Kompressionsstrümpfe |
Krankenkasse | ärztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig |
| Grundpflege Waschen, Anziehen, Essen, Bewegung |
Pflegekasse | Pflegegrad 2 bis 5 |
| Verhinderungspflege Vertretung, wenn Angehörige ausfallen |
Pflegekasse, bis 3.539 € im Jahr (gemeinsam mit der Kurzzeitpflege) | Pflegegrad 2 bis 5 |
| Entlastungsleistungen Begleitung, Spaziergänge, Hilfe im Haushalt |
Pflegekasse, bis 131 € im Monat | Pflegegrad 1 bis 5 |
| Beratungseinsatz Beratung für Menschen, die Pflegegeld beziehen |
Pflegekasse | bei Pflegegeld ab Pflegegrad 2 halbjährlich Pflicht |
Behandlungspflege und Grundpflege lassen sich bei einem Besuch verbinden. Was Sie selbst zahlen und wie die Abrechnung läuft, steht unter Kosten und Abrechnung. Wie der Start abläuft, lesen Sie unter So beginnt die Pflege.
Noch kein Pflegegrad? Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir erklären Ihnen gern, wie das geht.