Pflege bei anerkanntem Pflegegrad (Pflegekasse)
Bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir die Grundpflege direkt mit der Pflegekasse ab. Leistungsbeträge 2026 pro Monat:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen) |
|---|---|---|
| 1 | keine (Entlastungsbetrag nutzbar) | keines |
| 2 | bis 796 € | 347 € |
| 3 | bis 1.497 € | 599 € |
| 4 | bis 1.859 € | 800 € |
| 5 | bis 2.299 € | 990 € |
Pflegesachleistung und Pflegegeld lassen sich kombinieren. Nutzen Sie die Sachleistung nur zum Teil, zahlt die Pflegekasse den Rest anteilig als Pflegegeld aus.
Zusätzlich gibt es:
- Entlastungsbetrag: bis 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsam bis 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2
- Beratungseinsatz: Kosten trägt die Pflegekasse
Kosten über den Beträgen der Pflegekasse zahlen Sie selbst. Bevor wir anfangen, bekommen Sie von uns einen Kostenvoranschlag, damit Sie den Eigenanteil vorher kennen.
Medizinische Pflege auf Verordnung (Krankenkasse)
Die Behandlungspflege, etwa Medikamente, Insulin oder Verbände, zahlt die Krankenkasse, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet und die Krankenkasse die Verordnung genehmigt. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Erwachsene zahlen 10 € je Verordnung (ab 1. Januar 2027: 15 €) und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr, bis zur Belastungsgrenze.
Wenn das Geld nicht reicht (Sozialamt)
Reichen die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen nicht aus, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII übernehmen. Auch damit rechnen wir ab.
Noch kein Pflegegrad?
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, ein Anruf oder formloses Schreiben genügt. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung zu Ihnen nach Hause. Die Leistungen gelten ab dem Monat des Antrags. Wir erklären Ihnen gern, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten.
Quelle der Beträge: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026.