Pflege bei anerkanntem Pflegegrad (Pflegekasse)

Bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir die Grundpflege direkt mit der Pflegekasse ab. Leistungsbeträge 2026 pro Monat:

Pflege­grad Pflege­sach­leistung Pflege­geld (wenn Angehörige pflegen)
1 keine (Entlastungs­betrag nutzbar) keines
2 bis 796 € 347 €
3 bis 1.497 € 599 €
4 bis 1.859 € 800 €
5 bis 2.299 € 990 €

Pflegesachleistung und Pflegegeld lassen sich kombinieren. Nutzen Sie die Sachleistung nur zum Teil, zahlt die Pflegekasse den Rest anteilig als Pflegegeld aus.

Zusätzlich gibt es:

Kosten über den Beträgen der Pflegekasse zahlen Sie selbst. Bevor wir anfangen, bekommen Sie von uns einen Kostenvoranschlag, damit Sie den Eigenanteil vorher kennen.

Medizinische Pflege auf Verordnung (Krankenkasse)

Die Behandlungspflege, etwa Medikamente, Insulin oder Verbände, zahlt die Krankenkasse, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet und die Krankenkasse die Verordnung genehmigt. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Erwachsene zahlen 10 € je Verordnung (ab 1. Januar 2027: 15 €) und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr, bis zur Belastungsgrenze.

Wenn das Geld nicht reicht (Sozialamt)

Reichen die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen nicht aus, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII übernehmen. Auch damit rechnen wir ab.

Noch kein Pflegegrad?

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, ein Anruf oder formloses Schreiben genügt. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung zu Ihnen nach Hause. Die Leistungen gelten ab dem Monat des Antrags. Wir erklären Ihnen gern, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten.

Quelle der Beträge: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026.

Kostenloses Erstgespräch

Wir beraten Sie unverbindlich, am besten bei Ihnen zu Hause. So läuft der Start

Direkt mit allen Kassen

Versorgungsverträge mit allen Kassen, Abrechnung direkt mit Pflege- und Krankenkasse.

Sechs Sprachen

Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari.

15 km um Offenbach

Auch Frankfurt, Mühlheim, Maintal und Bad Vilbel. Zum Einsatzgebiet

Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?

Nein, das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei.

Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?

Bei anerkanntem Pflegegrad ja, wir haben Versorgungsverträge mit allen Kassen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen, nur Ihren Eigenanteil zahlen Sie an uns.

Pflegefit