Kosten bei anerkanntem Pflegegrad
Ab Pflegegrad 2 rechnen wir die Grundpflege direkt mit der Pflegekasse ab, als sogenannte Pflegesachleistung. Die Pflegekasse zahlt 2026 dafür monatlich bis zu:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung |
|---|---|
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Kosten über diesem Betrag zahlen Sie selbst. Nutzen Sie die Sachleistung nicht voll aus, zahlt die Pflegekasse den Rest anteilig als Pflegegeld aus (Kombinationsleistung). Mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat auch für die Grundpflege eingesetzt werden.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse und die eigenen Mittel nicht aus, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege übernehmen. Auch damit rechnen wir ab.
Noch kein Pflegegrad? Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir erklären Ihnen gern, wie das geht. Mehr dazu unter Kosten und Abrechnung.