Was Sie über den Entlastungsbetrag wissen sollten
- 131 Euro im Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr, für alle Pflegegrade von 1 bis 5.
- Die Pflegekasse erstattet damit Kosten für anerkannte Angebote, bar ausgezahlt wird der Betrag nicht. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
- Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
- Ab Pflegegrad 2 gilt der Betrag nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung, also zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang. Dafür ist die Pflegesachleistung da. Mit Pflegegrad 1 darf er auch dafür eingesetzt werden.