8:30 täglich

Was Sie über den Entlastungsbetrag wissen sollten

  • 131 Euro im Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr, für alle Pflegegrade von 1 bis 5.
  • Die Pflegekasse erstattet damit Kosten für anerkannte Angebote, bar ausgezahlt wird der Betrag nicht. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
  • Ab Pflegegrad 2 gilt der Betrag nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung, also zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang. Dafür ist die Pflegesachleistung da. Mit Pflegegrad 1 darf er auch dafür eingesetzt werden.

Kostenloses Erstgespräch

Wir beraten Sie unverbindlich, am besten bei Ihnen zu Hause. So läuft der Start

Direkt mit allen Kassen

Versorgungsverträge mit allen Kassen, Abrechnung direkt mit Pflege- und Krankenkasse.

Sechs Sprachen

Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari.

15 km um Offenbach

Auch Frankfurt, Mühlheim, Maintal und Bad Vilbel. Zum Einsatzgebiet

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Er steht Ihnen mit anerkanntem Pflegegrad automatisch zu. Sie müssen ihn nur nutzen.

Kann ich Beträge aus dem letzten Jahr noch einsetzen?

Ja, nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr bis zum 30. Juni.

Pflegefit