• Urlaub
• Krankheit
• Eigene Termine

Wer hat Anspruch?

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden
  • bis zu acht Wochen im Kalenderjahr
  • eine Vorpflegezeit von sechs Monaten ist nicht mehr nötig

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Sie entscheiden selbst, wie viel davon Sie für die Vertretung zu Hause nutzen.

Ist die pflegende Person acht Stunden am Tag oder länger verhindert, zahlt die Pflegekasse für diese Tage die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter, am ersten und letzten Tag das volle Pflegegeld. Ist sie weniger als acht Stunden am Tag verhindert, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Es zählt, wie lange die pflegende Person verhindert ist, nicht wie lange wir bei Ihnen sind.

So läuft es ab

  1. Sie melden sich bei uns mit dem gewünschten Zeitraum.
  2. Wir besprechen, welche Pflege in dieser Zeit anfällt.
  3. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, über den gemeinsamen Jahresbetrag. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Planen Sie Urlaube möglichst früh mit uns. Was ab 2027 geplant ist, erklärt unser Ratgeber Verhinderungspflege 2027.

Kostenloses Erstgespräch

Wir beraten Sie unverbindlich, am besten bei Ihnen zu Hause. So läuft der Start

Direkt mit allen Kassen

Versorgungsverträge mit allen Kassen, Abrechnung direkt mit Pflege- und Krankenkasse.

Sechs Sprachen

Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari.

15 km um Offenbach

Auch Frankfurt, Mühlheim, Maintal und Bad Vilbel. Zum Einsatzgebiet

Kann ich den Betrag auch für einzelne Nachmittage nutzen?

Ja, wir übernehmen Verhinderungspflege auch stundenweise.

Was ist, wenn der Betrag nicht reicht?

Kosten über dem Jahresbetrag zahlen Sie selbst. Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflegefit