Ratgeber der Pflegefit GmbH, ambulanter Pflegedienst in Offenbach. Stand: 07.10.2026.
Wird es ab 2027 keine Verhinderungspflege mehr geben?
Stand 07.10.2026: geplant, aber noch nicht beschlossen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Verhinderungspflege ab 01.01.2027 keine eigene Leistung mehr sein, und der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI soll wegfallen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30.09.2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Beträge und Regeln können sich noch ändern. Ohne neues Gesetz bliebe es 2027 bei 3.539 Euro (§ 30 Abs. 1 SGB XI).
Für Ersatzpflege aus 2026 enthält der Entwurf keine ausdrückliche Übergangsregel. Nach geltendem Recht reicht die Frist bis 31.12.2027 (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Reichen Sie Belege aus 2026 am besten gleich nach der Ersatzpflege ein und fragen Sie im Zweifel Ihre Pflegekasse. Die Barmer bittet, jetzt noch keine Anträge für 2027 zu stellen, und will informieren, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Wie hoch soll das Überbrückungsbudget 2027 sein?
Der Entwurf sieht bis zu 2.285 Euro im Kalenderjahr vor, für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 zu Hause in Akut- und anderen Überbrückungssituationen (§ 39 SGB XI-E, also SGB XI in der Fassung des Entwurfs). Daraus sollen Kurzzeitpflege und ab 2028 ein ambulanter Notdienst bezahlt werden. 2027 sollen in Akutsituationen übergangsweise zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste einspringen dürfen, länger als drei Kalendertage nur mit Zustimmung der Pflegekasse (§ 39 Abs. 6 SGB XI-E).
Kurzzeitpflege soll weiter bis zu acht Wochen im Jahr möglich sein, auch geplant während eines Urlaubs der Pflegeperson, aber nur bis 2.285 Euro statt 3.539 Euro (§ 42 SGB XI-E).
Pflegegeld, Sachleistung und Sozialraumbudget
Geplante Vertretung zu Hause, etwa im Urlaub, soll ohne Erstattungsantrag laufen: aus dem Pflegegeld, das künftig im Umfang eines Entlastungsbudgets gezahlt werden soll (§ 37 SGB XI-E), oder aus dem Sachleistungsbudget für den Pflegedienst (§ 36 SGB XI-E). Für Pflegegrad 2 bis 5 soll ein Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ersetzen: bis zu 175 Euro im Monat, unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Es soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten und gegen Beleg erstattet werden (§ 45b SGB XI-E).
Pflegegeld im Monat in Euro (2026: § 37 Abs. 1 SGB XI, Entwurf: § 37 SGB XI-E):
| Pflegegrad | 2026 | Entwurf 2027 |
|---|---|---|
| 2 | 347 | 380 |
| 3 | 599 | 630 |
| 4 | 800 | 890 |
| 5 | 990 | 1.080 |
Pflegesachleistung im Monat in Euro (2026: § 36 Abs. 3 SGB XI, Entwurf: § 36 SGB XI-E):
| Pflegegrad | 2026 | Entwurf 2027 |
|---|---|---|
| 2 | 796 | 890 |
| 3 | 1.497 | 1.590 |
| 4 | 1.859 | 2.090 |
| 5 | 2.299 | 2.530 |
Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?
Bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr, für Pflegegrad 2 bis 5 gleich viel. Den Betrag teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Ist er verbraucht, gibt es im laufenden Jahr daraus nichts mehr (§ 42a Abs. 1 SGB XI).
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn eine private Pflegeperson zu Hause pflegt, etwa Angehörige, Nachbarn oder Bekannte. Ist sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Jahr (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Das Gesetz nennt die Vertretung Ersatzpflege. Pflegeperson ist, wer sonst pflegt, Ersatzperson, wer einspringt. Vorab beantragen müssen Sie nichts, und eine Vorpflegezeit gibt es seit 01.07.2025 nicht mehr. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, erklärt unser Ratgeber zum Pflegegrad.
Die volle Grenze von 3.539 Euro gilt, wenn ein Pflegedienst die Vertretung übernimmt oder Nachbarn, Bekannte und entferntere Verwandte wie Nichten und Neffen einspringen, die nicht im selben Haushalt leben (§ 39 Abs. 2 SGB XI). Bei nahen Angehörigen ist sie meist niedriger. Was Pflegefit bei der Vertretung übernimmt, steht unter Verhinderungspflege mit Pflegefit in Offenbach.
Kann ein Angehöriger Verhinderungspflege machen, und wie viel bekommt er?
Ja. Für nahe Angehörige zahlt die Pflegekasse in der Regel höchstens das Pflegegeld für zwei Monate im Jahr, wenn sie die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig übernehmen (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Erwerbsmäßig ist sie, wenn sie dazu dient, ein Einkommen zu erzielen. Das prüft die Pflegekasse im Einzelfall (Rundschreiben zu § 39 SGB XI, S. 268 f.). Nahe Angehörige sind Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister, außerdem unter anderem Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkel, Schwager und Schwägerin (Rundschreiben zu § 39 SGB XI, S. 264). Dieselbe Grenze gilt für alle, die mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt leben.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat (§ 37 Abs. 1 SGB XI) | Grenze für nahe Angehörige im Jahr |
|---|---|---|
| 2 | 347 Euro | 694 Euro |
| 3 | 599 Euro | 1.198 Euro |
| 4 | 800 Euro | 1.600 Euro |
| 5 | 990 Euro | 1.980 Euro |
Notwendige, nachgewiesene Aufwendungen der Ersatzperson wie Fahrkosten oder Verdienstausfall kann die Pflegekasse zusätzlich übernehmen, zusammen höchstens bis 3.539 Euro (§ 39 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI). Für Fahrten mit dem eigenen Auto erstatten die Pflegekassen 0,20 Euro je Kilometer (Rundschreiben zu § 39 SGB XI, S. 264). Übernimmt ein naher Angehöriger die Ersatzpflege erwerbsmäßig, gilt ebenfalls die Grenze von 3.539 Euro (§ 39 Abs. 3 Satz 1 SGB XI).
Wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege gekürzt?
Nein, solange die Pflegeperson an dem Tag weniger als 8 Stunden verhindert ist. Es kommt darauf an, wie lange sie ausfällt, nicht wie lange die Ersatzpflege da ist (Rundschreiben zu § 39 SGB XI, S. 257). Auch stundenweise gibt es bis zu 3.539 Euro im Jahr, bei nahen Angehörigen gilt die Grenze aus dem vorigen Abschnitt.
- Weniger als 8 Stunden: Der Tag zählt nur auf den Betrag von 3.539 Euro, nicht auf die acht Wochen, und das Pflegegeld läuft voll weiter. Die Techniker Krankenkasse nennt als Beispiele einen Arzttermin oder einen Kinobesuch.
- 8 Stunden oder mehr: Der Tag zählt auch auf die acht Wochen, selbst wenn die Ersatzpflege nur zwei Stunden kommt. Das Pflegegeld wird dann für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI), am ersten und letzten Tag der Verhinderung voll (Rundschreiben zu § 39 SGB XI, S. 253).
Ein Rechenbeispiel des Bundesgesundheitsministeriums: Bei Pflegegrad 4 (800 Euro Pflegegeld im Monat) und 15 Tagen Ersatzpflege gibt es für die 13 Tage zwischen dem ersten und dem letzten Tag nur das halbe Pflegegeld, zusammen also 173,33 Euro weniger. Alle Leistungsbeträge 2026 finden Sie unter Kosten und Abrechnung.
Springen nahe Angehörige nur stundenweise und nicht erwerbsmäßig ein, kann es laut Rundschreiben der Pflegekassen (S. 257) günstiger sein, gar keine Verhinderungspflege zu beantragen. Das Pflegegeld läuft unter 8 Stunden ohnehin weiter, und der Anspruch wäre auf das Pflegegeld für zwei Monate begrenzt. Ohne Antrag bleiben die 3.539 Euro für andere Fälle, zum Beispiel eine Kurzzeitpflege. Die Kosten dieser Vertretung erstattet die Pflegekasse dann aber nicht (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Lassen Sie sich dazu von Ihrer Pflegekasse beraten.
Pflegefit übernimmt Verhinderungspflege auch stundenweise, zum Beispiel für einen Nachmittag. Rufen Sie mit dem gewünschten Zeitraum an: 069 24007183.
Kann ich Verhinderungspflege trotz Pflegedienst in Anspruch nehmen?
Ja, wenn neben dem Pflegedienst eine private Person regelmäßig pflegt. Versorgt allein ein Pflegedienst, gibt es keine Verhinderungspflege, schreibt die AOK. Die laufende Pflegesachleistung, zum Beispiel für die Grundpflege zu Hause, wird während der Vertretung ungekürzt weiter abgerechnet (Rundschreiben zu § 39 SGB XI, S. 259).
Übernimmt ein Pflegedienst die Vertretung, muss er der pflegebedürftigen Person unverzüglich eine schriftliche Kostenübersicht geben. Darauf steht, welcher Betrag über den Jahresbetrag abgerechnet werden soll. Der Pflegekasse meldet er Leistung und Umfang bis Ende des Folgemonats (§ 42a Abs. 2 und 3 SGB XI).
Direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann ein Pflegedienst, wenn die pflegebedürftige Person ihn bevollmächtigt oder eine Abtretungserklärung unterschreibt (Rundschreiben zu § 42a SGB XI, S. 340). Bei der TK genügt auch ein schriftlicher Wunsch an die Kasse. Die Verbraucherzentrale rät bei Abtretungen zur Vorsicht, weil die pflegebedürftige Person damit ihren Anspruch gegen die Kasse abgibt. Wie ein Start mit uns abläuft, steht unter So beginnt die Pflege mit Pflegefit.
Verhinderungspflege 2026 abrechnen: Schritt für Schritt
- Planen und beraten lassen. Der Betrag muss auch für eine mögliche Kurzzeitpflege reichen. Das Bundesgesundheitsministerium rät deshalb, ihn zu planen und sich rechtzeitig beraten zu lassen. Wie viel noch übrig ist, sagt Ihnen die Pflegekasse. Kostenlos und unabhängig beraten der Pflegestützpunkt der Stadt Offenbach, Telefon 069 80652453, und im Kreis der Pflegestützpunkt in Dietzenbach, Telefon 06074 8180-5321.
- Nachweise sammeln: Quittung, Rechnung oder Kontoauszug, bei stundenweiser Vertretung einen Stundenzettel. Angehörige notieren Fahrten mit Datum und Kilometern. Selbständige weisen Verdienstausfall mit dem Einkommensteuerbescheid des Vorjahres nach (Rundschreiben zu § 39 SGB XI, S. 264).
- Antrag ausfüllen. Die AOK nennt diese Angaben: Grund der Ersatzpflege, Ersatzperson oder Pflegedienst, Zeitraum und bereits gezahlte Kosten. Formulare oder Online-Anträge gibt es bei der Pflegekasse.
- Laufend einreichen. Die Verbraucherzentrale rät, bei wiederkehrender Vertretung in festen Abständen einen Antrag zu stellen, zum Beispiel jeden Monat.
- Fristen beachten. Ersatzpflege aus 2025 muss bis 31.12.2026 bei der Pflegekasse sein. Anträge, die erst 2026 für ältere Jahre gestellt werden, lehnen die Kassen ab (Rundschreiben zu § 39 SGB XI, S. 260 f.). Für Ersatzpflege aus 2026 gilt nach heutigem Recht der 31.12.2027 (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
Für die Nachweise genügt eine Zeile je Einsatz:
| Datum | Dauer der Verhinderung | Ersatzpflege durch | Kosten |
|---|---|---|---|
Reicht der Jahresbetrag nicht, lässt sich bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege zusätzlich der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat einsetzen (§ 45b Abs. 1 SGB XI), etwa für Entlastungsleistungen wie Begleitung und Hauswirtschaft. Bei Pflegegrad 2 bis 5 deckt er aber keine Leistungen eines Pflegedienstes im Bereich Selbstversorgung, etwa Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen (§ 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI).
Ersatzpflege für Ihren Zeitraum anfragen
Pflegefit übernimmt die Ersatzpflege zu Hause: stundenweise oder mit mehreren Einsätzen über den Tag verteilt, nach Absprache auch kurzfristig, wenn die Pflegeperson krank wird. Wir kommen täglich zwischen 7 und 21 Uhr, nachts nicht, in Offenbach und etwa 15 km Umkreis (unser Einsatzgebiet). Im Team sprechen wir Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari.
Bei anerkanntem Pflegegrad ab 2 rechnen wir bei gesetzlich Versicherten mit einer Vollmacht direkt mit der Pflegekasse ab, soweit der Jahresbetrag reicht und die Voraussetzungen der Verhinderungspflege vorliegen. Was die Pflegekasse nicht übernimmt, zahlen Sie selbst. Einen möglichen Eigenanteil nennt Ihnen vorher unser Kostenvoranschlag.
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 069 24007183. Nennen Sie uns dabei den Pflegegrad, den Einsatzort und den gewünschten Zeitraum. Schreiben können Sie per WhatsApp oder über das Anfrageformular, Arztbriefe und Befunde bitte nicht per WhatsApp. Wir melden uns noch am selben Tag, das Erstgespräch ist kostenfrei.
Quellen
Gesetze und Richtlinien
- § 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit (Abs. 2 Nr. 4 Selbstversorgung), abgerufen 05.10.2026
- § 30 SGB XI: Dynamisierung, abgerufen 05.10.2026
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung, abgerufen 05.10.2026
- § 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, abgerufen 05.10.2026
- § 39 SGB XI: Verhinderungspflege, abgerufen 05.10.2026
- § 42 SGB XI: Kurzzeitpflege, abgerufen 05.10.2026
- § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag, abgerufen 05.10.2026
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag, abgerufen 05.10.2026
- § 3 EStG (Nr. 1 und 36): Steuerfreie Einnahmen, abgerufen 05.10.2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 02.04.2026 (PDF), zu § 39 S. 251 bis 269, zu § 42a S. 340, abgerufen 05.10.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), laufendes Verfahren, abgerufen 05.10.2026
- Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 (PDF), abgerufen 05.10.2026
Weitere Informationen
- AOK: Verhinderungspflege, Anspruch, Kosten und Antrag, abgerufen 05.10.2026
- Verbraucherzentrale: Verhinderungspflege, das müssen Sie als pflegende Angehörige beachten, abgerufen 05.10.2026
- Techniker Krankenkasse: Stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege, abgerufen 05.10.2026
- Techniker Krankenkasse: Abrechnung der Verhinderungspflege, abgerufen 05.10.2026
- Barmer: Verhinderungspflege, abgerufen 05.10.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege, Pflege zu Hause (Stand 14.09.2026), abgerufen 05.10.2026
Anlaufstellen in Offenbach
- Stadt Offenbach: Pflegestützpunkt, Pflegeberatung, abgerufen 05.10.2026
- Kreis Offenbach: Pflegestützpunkt, abgerufen 05.10.2026