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Wie oft ist die Beratung Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt:

Pflegegrad Beratung
1 Anspruch halbjährlich, freiwillig
2 bis 5 (mit Pflegegeld) halbjährlich Pflicht
4 und 5 zusätzlich vierteljährlich möglich, freiwillig

Wer die Pflichtberatung nicht abruft, dem muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen.

Was wir dabei besprechen

  • wie die Pflege zu Hause gerade läuft
  • Pflegehilfsmittel und Anpassungen in der Wohnung
  • weitere Leistungen, zum Beispiel Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege
  • ob ein höherer Pflegegrad sinnvoll sein könnte

Nach dem Besuch schicken wir den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Wie ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad abläuft, steht in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Kosten

Bei gesetzlich Versicherten trägt die Pflegekasse die Kosten für den Beratungseinsatz, für Sie fallen keine an. Sind Sie privat versichert, trägt Ihr Versicherungsunternehmen die Kosten, bei Beihilfe anteilig die Beihilfestelle. Wie wir abrechnen, klären wir vorab mit Ihnen.

Kostenloses Erstgespräch

Wir beraten Sie unverbindlich, am besten bei Ihnen zu Hause. So läuft der Start

Direkt mit allen Kassen

Versorgungsverträge mit allen Kassen, Abrechnung direkt mit Pflege- und Krankenkasse.

Sechs Sprachen

Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Farsi und Dari.

15 km um Offenbach

Auch Frankfurt, Mühlheim, Maintal und Bad Vilbel. Zum Einsatzgebiet

Muss ich zum Beratungseinsatz den gleichen Pflegedienst nehmen, der mich pflegt?

Nein. Wer nur Pflegegeld bezieht, kann einen zugelassenen Pflegedienst frei wählen. Wir kommen auch, wenn Sie sonst ohne Pflegedienst auskommen.

Pflegefit