Wie oft ist die Beratung Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt:
| Pflegegrad | Beratung |
|---|---|
| 1 | Anspruch halbjährlich, freiwillig |
| 2 bis 5 (mit Pflegegeld) | halbjährlich Pflicht |
| 4 und 5 | zusätzlich vierteljährlich möglich, freiwillig |
Wer die Pflichtberatung nicht abruft, dem muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen.
Was wir dabei besprechen
- wie die Pflege zu Hause gerade läuft
- Pflegehilfsmittel und Anpassungen in der Wohnung
- weitere Leistungen, zum Beispiel Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege
- ob ein höherer Pflegegrad sinnvoll sein könnte
Nach dem Besuch schicken wir den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Wie ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad abläuft, steht in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Kosten
Bei gesetzlich Versicherten trägt die Pflegekasse die Kosten für den Beratungseinsatz, für Sie fallen keine an. Sind Sie privat versichert, trägt Ihr Versicherungsunternehmen die Kosten, bei Beihilfe anteilig die Beihilfestelle. Wie wir abrechnen, klären wir vorab mit Ihnen.